Frage:
Angeblich haben wir in einem Hotel den Sprungrahmen des Bettes kaputt gemacht. Müssen wir zahlen?
H. M
2007-10-22 04:44:08 UTC
Angeblich haben wir in einem Hotel den Sprungrahmen des Bettes kaputt gemacht. Müssen wir zahlen?
Elf antworten:
*Ice*
2007-10-22 04:53:28 UTC
Hochzeitsreise, was?

So einfach ist das,glaube Ich, nicht, das Hotel hat die Beweispflicht, soll heissen, es muss klar nachgewiesen werden koennen, dass Ihr das wart - sollte es so sein, springt die Haftpflicht dafuer ein.
Chantal V
2007-10-22 12:02:32 UTC
Meine Freundin ist das selbe passiert Sie musste nix bezahlen das Hotel war für solche Schäden versichert.

Also ich denk nicht das du zahlen musst.

Ausserdem müsste das Hotel beweisen können das Ihr den Schaden verursacht habt.
Akbar
2007-10-22 11:59:21 UTC
Die Haftpflicht zahlt jedenfalls nicht!

Ausgenommen sind nämlich Vermietung, Verpachtung und Verleihung.

Und das Hotelzimmer war gemietet.

Aber trotzdem müsst Ihr nicht zahlen, ein Sprungrahmen gehört zum normalen Gebrauch des vermieteten Gegenstandes (Zimmer, Bett)
2007-10-22 13:01:30 UTC
Wart wohl sehr wild, was? Aber das muesst ihr nicht zahlen ! Wer sagt denn, dass das Bett nicht schon vorher kaputt, oder angeknackst war?
...
2007-10-22 12:13:22 UTC
wir waren vor Jahren mal die allerersten Gäste in einem nagelneuen Motel in Südfrankreich. Während wir uns gleichzeitig müde ins Bett fallen ließen, krachte dieses mit Riesenlärm in sich zusammen und wir saßen am Füßboden mittendrin - erschrocken und mit Lachkrampf! Wir haben dann erst mal auf der Matratze am Boden geschlafen.

Am nächsten Morgen mußten wir die Sache ja erzählen und das Zimmer bezahlen. Jetzt lachten die Leute an der Rezeption - und das war`s!

Ich denke, daß die Hotels für solche und ähnliche Fälle doch wohl versichert sind. Etwas anderes wäre es, wenn man mutwillig etwas kaputt macht.

Also erst mal abwarten, evtl. bei der Haftpflichtversicherung nachfragen und wenn alle Stricke reißen zum Rechtsanwalt.

Viel Glück
Mundo
2007-10-22 11:59:38 UTC
Wurde der Schaden euch nachgewiesen ! ?

Schäden an dritten werden von der Privathaftpflicht übernommen!

LG
Dr. House
2007-10-22 11:56:53 UTC
Nein!



Ein Sprungrahmen unterliegt einer normalen Abnutzung und wenn ihr ihn nicht mutwillig beschädigt habt, dann müsst ihr dafür nichts bezahlen. Das ist ausschließlich das Geschäftsrisiko des Hoteliers.



Wenn bei einem Mietwagen das Getriebe kaputt geht, dann hat auch der Betreiber die Reparatur zu bezahlen und nicht der Mieter.



Außerdem kann ja bereits ein unentdeckter Vorschaden zu dem endgültigen Defekt geführt haben.
RL
2007-10-22 11:53:39 UTC
Wurde das jetzt nachträglich erst festgestellt?

Dann hätte das Hotel bei mir Pech gehabt - schließlich gehen Sprungrahmen nicht mal eben so einfach kaputt, wenn sie vorher noch in Ordnungn waren.



Sollten die hartnäckig bleiben würde ich die Sache an die Haftpflichtversicherung abgeben, jedoch denen den "Sachverhalt" genau schildern.
2007-10-22 11:49:47 UTC
da hat der Urlaub ja richtig Spaß gemacht :-)



wenn ihr das wirklich wart zahlt es die Haftpflicht

wenn nicht dann zahlt ihr das nicht
old knitterface
2007-10-22 12:20:54 UTC
übergib es deiner haftpflichtversicherung. solltest du erstzpflichtig sein, so wird sie zahlen, wenn nicht, darf das hotel gegen deine versicherung klagen. die ist nebenbei sowas wie ein rechtsschutz.
Bonny
2007-10-22 12:01:44 UTC
Wenn nicht jeder 150 kg von euch wiegt, hätte der Sprungrahmen der Sache schon standhalten müssen :-)

Es sei denn MANN springt vom Kleiderschrank runter... sorry!



Würde erst mal die Rechnung von denen abwarten, dann der Haftpflichtversicherung melden. Falls diese nicht vorhanden und auch keine Rechtschutz ein paar Briefe hin und her schreiben. Sollten die dann immer noch hartnäckig sein und man den Rahmen evtl. doch auf dem Gewissen haben... zahlen. Aber grundsätzlich haben die ja nicht die Lampe gehalten. Würde vielleicht von denen Geld zurück fordern, weil man so schlecht geschlafen hat, wegen dem defekten Sprungrahmen. So ein Rücken findet das ja schließlich auch nicht lustig. Also Hotel verklagen!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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